Wie man den handelsplan vorhersieht. Einblick-Grafiken

Neu ist jedoch die Omnipräsenz und die Vielfalt von Falschem, das als Richtiges vermittelt wird: von vermeintlichen Covid-Wundermitteln und Verschwörungstheorien, subtilen Fotofiltern, manipulierten Twittermeldungen bis hin zu täuschend echten Stimmimitationen durch künstliche Intelligenz Stichwort: Deep Fake. Was kann man dagegen tun? Als einzelne Person ist es wichtig, seine eigene Fake-Wahrnehmungsfähigkeit zu kultivieren. Neben einer gesunden Portion Skepsis braucht es gesunden Menschenverstand, um Meldungen auf deren Plausibilität und Glaubwürdigkeit hin beurteilen zu können.
Auf die im Strafrecht entwickelte Dogmatik zu den Formen des Vorsatzes wird zurückgegriffen werden können. Das Strafrecht hat hierzu eine feinsinnige Dogmatik entwickelt, auf die zurückgegriffen werden kann.
Handelsblatt-Blog zu aktuellen Steuerthemen
Denn der Gesetzgeber hat den Begriff der Absicht in Kenntnis des Umstandes verwendet, dass es sich um einen juristisch belegten Begriff handelt. Grades kommt es dem Täter gerade darauf an, den Erfolg herbeizuführen oder einen bestimmten Umstand zu verwirklichen. Wenn man sich diese Definition der Absicht vor Augen führt, erkennt man, dass keineswegs alle Fälle einer GmbH-Beteiligung erfasst sind.
Man denke an einen Unternehmer, der sich an einer Vertriebsgesellschaft beteiligt. Ob diese Betriebsgesellschaft Dividenden ausschüttet, ist ihm nicht wichtig.
Oder man denke an den Manager, dem nahegelegt wird, einen Teil seiner Vergütung in das Unternehmen zu investieren.
Jedenfalls sichert er sich sein Gehalt. Die Praxis wird hier in Zukunft weiteres Anschauungsmaterial bieten. Eine weitere, ungeklärte Frage ist der Zeitpunkt, zu dem die Absicht vorzuliegen hat.
Auch damit würde die zeitliche Komponente nicht in jeden Fall erfassen. Die Bank nimmt ihn aus der Bürgschaft in Anspruch.
Ein anderes spannendes Thema ist die Beweislast. Nach der Gesetzesformulierung trägt die Finanzverwaltung die Beweislast, da es sich um ein steuerverschärfendes Tatbestandsmerkmal handelt.
„Fake“: Eine Rahmung
Es ist zu erwarten, dass ein Anscheinsbeweis dergestalt postuliert werden wird, dass jemand, der sich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, auch die entsprechende Einnahmeerzielungsabsicht hat. Für die Erschütterung dieses Anscheinsbeweises sollte m.
Es ist vorhersehbar, dass diese Fragen zunächst die Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter, die Finanzgerichte und voraussichtlich auch den BFH beschäftigen werden.